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Die EnMoto Austria Ges.m.b.H mit Sitz in Graz (nachfolgend kurz EnMoto) garantiert dem Endabnehmer eines von ihr importierten neuen EnMoto-Kraftrades eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Demgemäß wird EnMoto den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Werkstoff- oder Werkarbeitsfehlers durch einen EnMoto-Vertragshändler freihalten (Garantieanspruch). Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges an den Endabnehmer und endet:
Die EnMoto Austria Ges.m.b.H mit Sitz in Graz (nachfolgend kurz EnMoto) garantiert dem Endabnehmer eines von ihr importierten neuen EnMoto-Kraftrades eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Demgemäß wird EnMoto den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Werkstoff- oder Werkarbeitsfehlers durch einen EnMoto-Vertragshändler freihalten (Garantieanspruch). Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges an den Endabnehmer und endet: